Umstellung auf IFRSSeit 1. Januar 2005 haben sog. kapitalmarktorientierte Unternehmen zwingend ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS/IAS) zu erstellen. Aber auch für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen gibt es vielfältige Gründe ihren Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss freiwillig nach IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen. Beispielsweise kann es empfehlenswert sein, den Erwartungen von Hausbanken oder Beteiligungsgesellschaften zuvor zu kommen, um sich so günstigere Finanzierungsmöglichkeiten (verbessertes Rating) zu schaffen. Zunehmend verlangen auch Zulieferer oder internationale Abnehmer die Vorlage eines nach internationalen Bilanzierungsstandards erstellten Jahresabschlusses. |


