
Sonderprüfungen
Im Bereich der gesetzlichen Sonderprüfungen umfassen unsere Kernkompetenzen insbesondere folgende Dienstleistungen: - Prüfung des Abhängigkeitsberichtes
- Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
- Prüfung von Risikomanagementsystemen
- Gründungs-, Sacheinlage- und Verschmelzungsprüfungen
- Squeeze-Out-Prüfungen
Darüber hinaus bieten wir Ihnen unter anderem folgende freiwillige Sonderprüfungen an: - Prüfung von Quartals- und Halbjahresberichten
- Prüfung von Sonderbilanzen
- Prüferische Durchsicht von Zwischen- und Jahresabschlüssen
- Prüfung interner Kontrollsysteme und betrieblicher Abläufe
- Prüfung von Planungs-, Investitions- und Kostenrechnungen
- Prüfung der Einhaltung von Maßnahmen der Geschäftsführung
- Kreditwürdigkeitsprüfungen
- Rentabilitätsuntersuchungen
- Plausibilitätsprüfungen von Businessplänen
- Mittelverwendungsprüfungen
- Überschuldungsprüfungen
- Zahlungsunfähigkeitsprüfungen
- Prüfung von Sanierungskonzepten
- IT-Systemprüfungen, insbesondere hinsichtlich Implementierung von Geschäftsprozesslösungen, Verarbeitungs- und Datensicherheit
Über das Ergebnis unserer Sonderprüfung erstatten wir in angemessenem Umfang Bericht. Im Mittelpunkt steht stets Ihr Interesse am Gegenstand der Untersuchung. Unser Vorgehen stimmen wir daher individuell mit Ihnen ab.

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