Unternehmensbewertung

Mit der wachsenden Zahl von Unternehmenstransaktionen und Nachfolgeregelungen gewinnt die Unternehmensbewertung zunehmend an Bedeutung. Wir unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Bewertungsanlässen:

  • Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes als neutraler Gutachter
  • Bewertung beim Ein- und Austritt von Gesellschaftern
  • Bewertung bei Erbteilungen und Erbauseinandersetzungen sowie familienrechtlichen Abfindungsfällen
  • Beurteilung der angemessenen Bewertung aus steuerlichen Gründen
  • Ermittlung einer Preisobergrenze bei Unternehmenskäufen
  • Ermittlung einer Preisuntergrenze bei Unternehmensverkäufen
  • Ermittlung von Entscheidungswerten bei Börsengängen oder Management Buy Outs
  • Ermittlung eines aktienrechtlich angemessenen Ausgleichs bzw. einer angemessenen Abfindung
  • Beurteilung der angemessenen Bewertung aus handelsbilanziellen Gründen (auch im Rahmen der Goodwill-Bewertung bzw. Purchase-Price Allocation nach internationalen Rechnungslegungsstandards)
  • Ermittlung eines angemessenen Umtauschverhältnisses bei Verschmelzungen bzw. Spaltungen

Wir arbeiten mit anerkannten Bewertungsmodellen, insbesondere nach der Discounted Cash Flow Methode und nach der Ertragswertmethode, die laufend entsprechend den aktuellen Änderungen der Gesetze, berufsständischen Regelungen und Bewertungspraxis angepasst werden.