Testamentsvollstreckung

Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist für den Erblasser in dem Fall interessant, wenn er sich nicht sicher ist, dass sein im Testament oder Erbvertrag verfügter letzter Wille später auch so vollzogen wird, wie er es angeordnet hat oder wenn die Erben (noch) nicht die für die Verwaltung des Nachlasses (z. B. Unternehmen) erforderliche Sachkunde und Erfahrung haben. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Erben oder Vermächtnisnehmer minderjährig sind.

BARTH ASSOCIATES bietet die Dienstleistung der Testamentsvollstreckung an. Angesichts des umfassenden wirtschaftlichen, steuerlichen, bilanziellen und rechtlichen Know-how ist der Wirtschaftsprüfer im besonderen Maße geeignet, die Aufgaben des Testamentsvollstreckers auszuüben.