Sonderprüfungen

Im Bereich der gesetzlichen Sonderprüfungen umfassen unsere Kernkompetenzen insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Prüfung des Abhängigkeitsberichtes
  • Prüfung nach §53 Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Prüfung von Risikomanagementsystemen
  • Gründungs-, Sacheinlage- und Verschmelzungsprüfungen
  • Squeeze-Out-Prüfungen

Darüber hinaus bieten wir Ihnen unter anderem folgende freiwillige Sonderprüfungen an:

  • Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck (IDW PS 480)
  • Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen (IDW PS 490)
  • Prüfung von Quartals- und Halbjahresberichten
  • Prüfung von Sonderbilanzen
  • Prüferische Durchsicht von Zwischen- und Jahresabschlüssen
  • Prüfung interner Kontrollsysteme und betrieblicher Abläufe
  • Prüfung von Planungs-, Investitions- und Kostenrechnungen
  • Prüfung der Einhaltung von Maßnahmen der Geschäftsführung
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen
  • Rentabilitätsuntersuchungen
  • Plausibilitätsprüfungen von Businessplänen
  • Mittelverwendungsprüfungen
  • Überschuldungsprüfungen
  • Zahlungsunfähigkeitsprüfungen
  • Prüfungen von Sanierungskonzepten
  • IT-Systemprüfungen (inbesondere hinsichtlich der Implementierung von Geschäftsprozesslösungen, Datenschutz, Verarbeitungs- und Datensicherheit)

Über das Ergebnis unserer Sonderprüfung erstatten wir im maßgeschneiderten Umfang Bericht. Im Mittelpunkt steht stets Ihr Interesse am Gegenstand der Untersuchung. Unser Vorgehen stimmen wir daher individuell mit Ihnen ab.